SiGeKo

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener
Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden
Schutzmaßnahmen erheblich erschwert.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte
mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden. Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV
(Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. 
Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und
ihre Einhaltung zu überprüfen.
Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen
nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).